Gutachten

Genehmigungen

Jede Änderung am Auto muss von einem genehmigten Prüfer begutachtet werden. Fünf Vereine stehen Ihnen dabei zur Wahl. TÜV und Dekra sind wohl die bekanntesten Prüfstellen. Dazu kommen noch ATU und KÜS, die nach dem gleichen Prinzip arbeiten, und GTÜ, eine Gesellschaft von selbständigen Prüfern.

Generell gibt es fünf Optionen zur Genehmigung von Umbauten und Tuningteilen:

Einzelabnhame

Eine Einzelabnahme wird für solche speziellen Bauteile benötigt, für die kein Prüfzeugnis, sondern nur ein sog. Materialgutachten vorhanden ist. Auch bei komplexen oder gar einzigartigen Tuning-Maßnahmen oder bei solchen, die sich gegenseitig beeinflussen (z.B. nach einer Tieferlegung), ist eine derartige Prüfung zwingend erforderlich. Die Einzelabnahme stellt in den meisten Fällen eine aufwendige und kostspielige Prüfung dar. Unter Einsatz spezieller Prüfgeräte werden hier diverse Messungen oder komplexe Tests durchgeführt. Sie wird ausschließlich von TÜV-Prüfern mit besonderer Genehmigung vollzogen und ist daher nur in zentralen Prüfstellen möglich. Damit man sich solche Umstände ersparen kann, empfiehlt es sich, Teile mit Teilegutachten, Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE), Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) oder einer EG-Genehmigung zu kaufen.

TÜV-Teilegutachten

Die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen ist das sog. Teilegutachten. Dieses enthält genaue Anweisungen und Auflagen. Nach dem Umbau muss das Fahrzeug unbedingt einem TÜV-Prüfer vorgeführt werden. Dieser kontrolliert, ob die Teilegutachten mit den eingebauten Elementen übereinstimmen und ob der Umbau sachgerecht durchgeführt wurde. Wenn der Umbau genehmigt wird, erstellt der Gutachter eine Bescheinigung, mit der die Modifikation schließlich von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Es gibt zwei Arten von ABE - die Fahrzeug- und die Teile-ABE.

Die Fahrzeug-ABE enthält ausführliche Informationen zu den technischen Daten (Hubraum, Abmessungen, Geräusch- und Abgasverhalten usw.). Diese wird vom Fahrzeughersteller bei einer amtlich anerkannten Prüfstelle geltend gemacht.

Die Teile-ABE bezieht sich dagegen auf einzelne Einbauteile und ein entsprechendes Fahrzeugmodell. Elemente, die eine Teile-ABE besitzen, dürfen nur an dem in der Genehmigung spezifizierten Fahrzeugtyp angebaut werden. Ein großer Vorteil ist, dass bei Teilen mit ABE das Fahrzeug meistens nicht einem TÜV-Prüfer vorgeführt werden muss. Die Teile-ABE muss aber immer im Fahrzeug mitgeführt werden.

Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)

Eine allgemeine Bauartgenehmigung wird nur für bestimmte Teile erstellt, wie z.B. Schweller, Scheinwerfer oder Scheiben. Diese bezieht sich dann auf das jeweilige Teil und einen bestimmten Fahrrzeugtyp, d.h. das jeweilige Teile darf nur in das jeweilige Modell montiert werden. Damit die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden können, muss der Wagen von einem TÜV-Gutachter kontrolliert werden.

EG-Betriebserlaubnis

Die EG-Betriebserlaubnis ist eine allgemeine Betriebserlaubnis, die in der gesamten Europäischen Union gültig ist. Genau wie bei der ABE müssen Teile mit einer EG-Betriebserlaubnis nicht dem TÜV vorgeführt werden. Im Prüfzeugnis sollte allerdings stehen, ob die unterschiedlichen Teile miteinander kombinierbar sind, damit man die Kosten für die Abnahme und für den Umbau reduzieren kann.

Der beste Tipp zuletzt:

  • Die Fahrzeugpapiere müssen umgehend aktualisiert werden, insbesondere wenn Änderungen der Fahrzeugart, des Hubraums und der Leistung, des Achslasten, des zulässigen Gesamtgewichts und der Anhängelast oder des Abgas- und Geräuscheverhaltens vorgenommen wurden.
  • Bei Änderungen, für die eine Einzelabnahme erforderlich ist, muss der Fahrzeughalter den Fahrzeugschein umgehend beim Straßenverkehrsamt aktualisieren.
  • Bei Teilen mit Materialgutachten muss man meistens mit einer Einzelabnahme rechnen. Auch wenn in dem Materialgutachten beispielsweise nicht auf das Brenn- oder Bruchverhalten eingegangen wird, ist diese Genehmigung auch für die Einzelabnahme wertlos.