Tuning
Für das wackelige Verhältnis zwischen der Assekuranz und dem Tuning gibt es leider keine einheitlichen Regelungen. Die Änderungen am Automobil werden von den verschiedenen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich betrachtet. Um Ärger zu vermeiden, sollte man nach einem Tuning die Versicherung des Fahrzeugs entsprechend anpassen. Noch besser: man spricht die Veränderungen vor dem Umbau mit der Gesellschaft ab. Im Falle eines Unfalls kann das Versäumnis recht teuer werden, insbesondere wenn sich herausstellt, dass die nachträglich eingebauten Teile nicht mitversichert sind. Generell gilt, dass alle zugelassenen Änderungen am Fahr- und /oder Triebwerk, die zur Leistungssteigerung und Verbesserung der Fahreigenschaften führen, angegeben werden müssen. Gesetzlich ist die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit, wenn sie technische Veränderungen nicht bewilligt hat.
Vor allem sollten Sie die folgenden Punkte beachten:
Bevor Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen, können Sie Ihren bestehenden Versicherungsvertrag auf bereits mitversicherte Teile überprüfen. Optische Veränderungen wie Spoiler, Schweller, Blenden, Kotflügel usw. bringen keine Beitragserhöhung mit sich. Leistungssteigerungen sind bei manchen Gesellschaften bis zu einem bestimmten Wert (z. B. bis 10 kW) auch nicht aufpreispflichtig.
Die einzige Möglichkeiten, sich ein bisschen Klarheit zu verschaffen, ist direkt bei den Gesellschaften nachzufragen. Sie können einfach die Daten Ihres Autos zuschicken, um sich einige Angebote einzuholen. Die Preise und Leistungen der verschiedenen Gesellschaften unterscheiden sich gerade im Bereich des Tunings erheblich, deshalb wäre ein Preis-/Leistungsvergleich wirklich sinnvoll.