Kfz-Versicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Das heißt: Ohne eine bestehende Kfz Haftpflichtversicherung darf kein Fahrzeug zugelassen oder im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Zur Zulassung muss daher eine Versicherungsbestätigung (auch Deckungskarte genannt) vorgelegt werden.

Zweck der Kfz-Haftpflichtversicherung ist es, dass der Fahrer bzw. Halter eines Fahrzeugs, für alle von ihm selbst verursachten Schäden aufkommen kann. Bei einem Unfall erstattet die Haftpflichtversicherung sämtliche Personen- und Sachschäden, für die der Fahrer verantwortlich gemacht werden kann. Im Rahmen von Personenschäden werden Kosten für den Verdienstausfall, Schmerzensgeld sowie Leitungen im Todesfall übernommen. Bei Schäden an anderen Fahrzeugen kommt die Versicherung für die Reparaturkosten und Wertminderung auf, bei Totalschäden wird das Fahrzeug zum Wiederbeschaffungswert ersetzt. Sollte der Versicherte mit unberechtigten Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden, so bietet die Haftpflichtversicherung auch rechtlichen Schutz und übernimmt die Kosten zur Abwehr dieser Forderungen.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind folgende Personen versichert:

  • der Fahrzeughalter
  • der Versicherungsnehmer
  • der Eigentümer
  • der Fahrer

Kfz-Kaskoversicherung

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss einer Kaskoversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. In ihrer Hauptfunktion sichert die Police das Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust ab.

Folgende Schadenfälle werden in der Regel von der Kaskoversicherung übernommen:

  • Elementarschäden: Schäden, die durch Hagel, Sturm (ab Windstärke 8), Überschwemmung oder Blitzschlag entstehen
  • Glasbruch: Kosten für die Erneuerung der Scheibe und deren Einbau.
  • Feuer/Explosion: Fahrzeugsbrände, die z.B. aufgrund eines Kurzschlusses oder einer defekten Elektroanlage entstanden sind.
  • Kurzschlussschäden: Dies umfasst Schäden, die durch einen Kurzschluss an der Verkabelung des Fahrzeugs verursacht wurden.
  • Wildschäden: Schäden, die infolge eines Zusammenstoßes/Unfalls mit Haarwild (Rehe, Hirsche), kein Federwild, entstanden sind.
  • Entwendung: Raub, Diebstahl oder unbefugter Gebrauch durch fremde Personen.

Zusätzlich zu diesen Leistungen umfasst der Vollkaskoschutz:

  • sämtliche Unfallschäden am Fahrzeug, gleichgültig ob sie aus Fremd- oder Eigenverschulden resultieren.
  • Parkschäden, die in Abwesenheit des Halters verursacht wurden; auch dann, wenn der Verursacher des Schadens Unfallflucht begeht.
  • Vandalismusschäden: Darunter fallen Schäden, die mut- oder böswillig verursacht wurden, wie z.B. abgebrochene Fahrzeugteile, Kratzer oder Beulen am Fahrzeug.

Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung lohnt sich besonders für neuwertige Fahrzeuge, da mit zunehmendem Alter des Autos die Entschädigungsleistung des Versicherers abnimmt. Dabei gilt: Nach drei Jahren kann man den Vertrag auf Teilkasko umstellen. Allerdings spielt bei der Berechnung der Versicherungsprämie der Vollkaskoversicherung zudem die Schadenfreiheitsklasse eine Rolle. Wer bereits lange unfallfrei fährt, sollte daher genau rechnen, ob ihn die Beibehaltung der Vollkaskoversicherung nicht günstiger kommt.

Die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung wird in der Regel mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen. Für die Vollkaskoversicherung wird meistens ein Selbstbehalt von 300 Euro, in der Teilkaskoversicherung ein Betrag von 150 Euro gewählt.

Die Kaskoversicherungen gelten im Inland, in allen europäischen Ländern und den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören. Eine Erweiterung des Geltungsbereiches muss schriftlich im Versicherungsvertrag vereinbart werden.

Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung bietet einen erweiterten Schutz für alle Fahrzeuginsassen. Sie zählt zu den weniger wichtigen Versicherungen, da die Haftpflichtversicherung der unfallverursachenden Partei in der Regel für alle Schadenersatzansprüche der Unfallopfer bei Personenschäden aufkommt. Dennoch gibt es Sonderfälle, in denen die Kfz-Haftpflicht ihren Schutz versagt:

  • bei Schäden durch höhere Gewalt
  • Unfallflucht, wenn die Haftpflichtversicherung nicht ermittelt werden kann
  • Wenn der (unversicherte) Unfallfahrer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann

Für die Leistungserbringung der Insassenunfallversicherung ist es unerheblich, ob ein Selbst- oder Fremdverschulden vorliegt. Da es sich um eine Summenversicherung handelt, erbringt der Versicherer die vertraglich vereinbarte Deckungsssumme unabhängig von der Verschuldensfrage. Folglich zahlt die Insassenunfallversicherung in der Regel auch zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht. Einzige Bedingung des Insassenunfallschutzes ist allerdings, dass der Unfall in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie dem Abstellen des Kraftfahrzeuges steht.

Die Insassenunfallversicherung wird in unterschiedlichen Varianten angeboten Am häufigsten wird

  • Pauschalsystem: Die Deckunssumme wird im Schadenfall durch die Anzahl der berechtigten Insassen geteilt.
  • Platzzystem: Einzelne Plätze im Fahrzeug mit einer bestimmten Summe versichert.
  • Namentliche Versicherung: bestimmte Personen werden unabhängig vom Fahrzeug versichert.

Kfz-Schutzbrief

Bei einem Schutzbrief (auch: Verkehrs-Service-Police) handelt es sich um eine Zusatzleistung, die in Kombination mit einer Kfz-Kasko- oder Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann.

Er bietet dem Reisenden bzw. Fahrer kostenlose Hilfe bei Autopannen, Unfällen und bei der Regelung der entstandenen Schäden.

In der Regel beeinhaltet der Schutzbrief folgende Leistungen bzw. erstattet folgende Kosten:

  • Abschlepp- und Unterstellkosten
  • Pannen- und Unfallhilfe
  • Fahrzeugtransport
  • Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs auf die befestigte Fahrbahn (Bergung)
  • Weiter- und Rückfahrtskosten
  • Übernachtungskosten
  • Gebühren für einen Mietwagen
  • Bereitstellung eines Ersatzfahrers (bei Krankeit u.ä.)
  • Kosten für die Verzollung oder Verschrottung: Kommt es im Ausland zu einem Totalschaden, übernimmt die Versicherung die Verfahrensgebühren oder die Kosten für die Verschrottung, wenn auf diese Weise die Kosten der Verzollung vermieden werden können.
  • Weitere Serviceleistungen (z.B. Hilfeleistungen bei Dokumentendiebstahl, Bargeld- und Kreditkartenserviceleistungen usw.).

In der Regel wird der Schutzbrief immer auf ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt und ist sowohl für eventuelle Anhänger sowie für das mitgeführte Gepäck bzw. die transportierte Ladung gültig. Auf Reisen genießen neben dem Versicherungsnehmer auch die berechtigten Insassen

Versicherungsschutz. Je nach Art des Schutzbriefes gilt die Versicherung in einem engeren oder weiteren regionalen Bereich. Die gebräuchlichste Form ist der In- und Auslandsschutzbrief. Wer auf den Auslandsschutz verzichten kann, kann sich auch über einen reinen Inlandsschutzbrief versichern. Dieser ist dann nur in der Bundesrepublik Deutschland gültig.

Verkehrsrechtsschutz

Gerade nach Autounfällen sind gerichtliche Prozesse keine Seltenheit. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft bei allen rechtlichen Auseinandersetzungen, die mit denen man als Verkehrsteilnehmer konfrontiert werden kann. Der Versicherungsschutz beschränkt sich dabei nicht nur auf Autofahrer, sondern leistet Ihnen auch als Fußgänger oder Radfahrer rechtlichen Beistand.

Folgende Rechtsgebiete werden in der Regel von der Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuerrechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichtsrechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Dabei übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung bis zur vereinbarten Deckungssumme folgende Kosten, die bei der Prozessführung anfallen können:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Reisekosten
  • Übersetzungskosten
  • Kaution
  • Kosten der gegnerischen Partei